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BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der Vermögensverfügung - Die Tatbestandsmerkmale des Betrugs - Die einem Vermögensschaden gleichkommende konkrete Vermögensgefährdung
Papierfundstellen
- MDR 1972, 923
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72
Bei ihr würden der Betrug gegenüber der C.bank und die Untreue gegenüber dem Darlehensnehmer tateinheitlich zusammentreffen, weil die Angeklagte dann, indem sie die Darlehnssumme ihrem Konto gutschreiben ließ, schon mit der Ausführung der Untreue begonnen hätte (RGSt 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7; BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53] und 8, 254, 260). - RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72
Das könnte eine Vermögensgefährdung der Bank ausschließen (RGSt 74, 129, 130; BGH NJW 1964, 874). - RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38
1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu …
Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72
Bei ihr würden der Betrug gegenüber der C.bank und die Untreue gegenüber dem Darlehensnehmer tateinheitlich zusammentreffen, weil die Angeklagte dann, indem sie die Darlehnssumme ihrem Konto gutschreiben ließ, schon mit der Ausführung der Untreue begonnen hätte (RGSt 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7; BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53] und 8, 254, 260). - BGH, 26.02.1964 - 4 StR 496/63
Auszug aus BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72
Das könnte eine Vermögensgefährdung der Bank ausschließen (RGSt 74, 129, 130; BGH NJW 1964, 874).
- OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12
Falsche Versicherung an Eides Statt: Bedeutungsgehalt von Vorfällen für …
Die Versicherung muss eine rechtliche Wirkung entfalten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923 [924]). - BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei …
Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (…vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923). - BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90
Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit - …
Bleibt offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Tateinheit oder der Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem für ihn günstigeren Sachverhalt auszugehen; dies ist im Fall der ungeklärten Konkurrenzverhältnisse die Tateinheit (BGH bei Dallinger MDR 1972, 923; BGH bei Holtz MDR 1980, 628 und MDR 1982, 101;… BGHR StGB § 52 Abs. 1 - in dubio pro reo 1 bis 3).
- BGH, 21.07.1981 - 1 StR 219/81
Strafantrag durch gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen - Erfordernis der …
Der Vater war auch nicht, wie die Revision meint, an der Zustimmungserklärung tatsächlich verhindert (BGB § 1678; BGH NJW 1967, 941; BGH bei Dallinger MDR 1972, 923). - BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80
Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der …
Bleibt nach dem Beweisergebnis offen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Tateinheit oder die Tatmehrheit vorgelegen haben, so ist von der Tateinheit auszugehen, weil sie regelmäßig die für den Angeklagten günstigere Fallgestaltung darstellt (BGH Urteil vom 18. April 1972 - 5 StR 67/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1972, 923). - BGH, 01.03.1977 - 5 StR 724/76
Vorliegen von Tateinheit bei nur teilweiser Deckung der Tathandlungen
Nach dem Grundsatz, daß Zweifel im Tatsächlichen zugunsten des Angeklagten wirken, ist daher von Tateinheit auszugehen (BGH Urteil vom 29. September 1959 - 5 StR 353/59 - und Urteil vom 18. April 1972 - 5 StR 67/72 - bei Dallinger in MDR 1972, 923). - LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer …
In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 67/72 (mitgeteilt von Dallinger MDR 1972, Seite 923) hätte das Schwurgericht im übrigen auch in Anwendung des Satzes "in dubio pro reo" zu demselben Ergebnis kommen müssen.